Die Incoterms® 2020 regeln nicht Fragen hinsichtlich des Eigentumsüberganges, der Zahlungsabwicklung oder rechtlicher Folgen bei Vertragsstörungen.
Die Incoterms® 2020 regeln die wesentlichen Pflichten von Käufer und Verkäufer in Bezug auf den Gefahrenübergang, die Kosten und die Transportmodalitäten hinsichtlich des Transportrisikos, der Dokumentation des Transportes, der Verpackung und Versicherung sowie der Verzollung um damit das Risiko rechtlicher Missverständnisse zu vermindern.
Pünktlich zum Jahreswechsel sind die neuen Incoterms® 2020 – Regeln am 01.01.2020 in Kraft getreten.
Grundsätzlich gilt, dass auch die „alten“ Klauseln mit der neuen Fassung nicht ihre Gültigkeit verlieren. Insofern können auch die Incoterms®-Klauseln 2010 weiter verwendet werden. Es empfiehlt sich jedoch, perspektivisch auf die neuen Klauseln des Jahres 2020 umzusteigen.