ATLAS-Modul IMPOST für die Importabfertigung von Post- und Kuriersendungen

Seit 1. Juli 2021 sind alle Importsendungen, auch Kleinsendungen, beim Zoll anzumelden. Bis zu einem Wert von 150 Euro sind sie zollfrei, die frühere Freigrenze von 22 Euro zur Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer ist damit entfallen.

Am 15. Januar 2022 nun geht das neue, webbasierte ATLAS-Modul IMPOST (für die Importabfertigung von Post- und Kuriersendungen) an den Start. Dieses Modul ermöglicht es, elektronische Zollanmeldungen für Kleinsendungen bis 150 Euro an den Zoll zu übermitteln. Der Zoll informiert im Internet ausführlich darüber – folgen Sie einfach dem Link
ATLAS-IMPOST  – 

Neues WTO-Tool “Rules of Origin Facilitator”

zur Recherche von Ursprungsregeln und Präferenzzöllen – 

Die World Trade Organization (WTO) hat im Oktober 2019 ein neues Tool bereitgestellt, mit dem Sie weltweit die Ursprungsregeln und Präferenzzölle recherchieren können.

Mit Hilfe des neuen Tools sollen die Vorteile von Freihandelsabkommen und Präferenzregelungen besser genutzt werden.

Mehr Informationen über den “Rules of Origin Facilitator” finden Sie auf der Internetseite der WTO.

Neue A1-Bescheinigung zur Entsendung von Arbeitnehmern ab 2020

Ab dem 1. Januar 2020 gelten bei der A1-Bescheinigung verschiedene Änderungen. Nach Absenden des Antrags wird direkt vom Entgeltabrechnungsprogramm ein Antragsnachweis erstellt welcher unbedingt mitzuführen ist.

Die Angaben “Beginn der Entsendung” und “Ende der Entsendung” sind im Antrag ab 01.01.2020 als verpflichtende Angaben vorgesehen. Dafür entfällt die Angabe, ob es sich um eine befristete Entsendung handelt. Die Angabe der Wohnanschrift des Arbeitnehmers im Antrag war bisher freiwillig. Da insbesondere von Drittstaatsangehörigen verlangt wird, dass sie einen rechtmäßigen Wohnsitz in einem der Mitgliedstaaten haben, werden die Angaben zum Wohnstaat künftig verpflichtend. 

Warennummer / Neues Warenverzeichnis 2020

Warennummern sind das zentrale Ordnungsmerkmal im internationalen Handel. Zum 1. Januar jeden Jahres ändern sich die Warennummern. Die Änderungen im Jahr 2020 betreffen die siebte und achte Stelle der Warennummer. Das Statistische Bundesamt in Wiesbaden hat jetzt die Änderungen des Warenverzeichnisses für die Außenhandelsstatistik im Internet bekanntgegeben. Zum ersten Mal hat das Statistische Bundesamt auf Ihrer Internetseite das komplette statistische Warenverzeichnis in einer einzigen Datei kostenlose zum Download zu Verfügung gestellt.

Das Warenverzeichnis 2020 und die Änderungen zum 1. Januar 2020 sind in einer ausführlichen und praktischen Information mit Gegenüberstellungen der alten und der geänderten Warennummern auf insgesamt 20 Seiten dargestellt.

Es ergeben sich auch einige inhaltliche Änderungen der Warenbeschreibungen, so das nicht nur die Warennummern verglichen werden sollten.