Warennummer / Harmonisiertes System 2022

Das Harmonisierte System zur Bezeichnung und Codierung von Waren des internationalen Handels (HS) ist eine Grundlage für den internationalen Warenhandel. Es bildet die ersten sechs Stellen der Warennummer/Zolltarifnummer und wird weltweit von fast allen Staaten angewendet.

Alle fünf Jahre wird eine Neufassung des Harmonisierten System in Kraft gesetzt. Zum 1. Januar 2022 war es wieder so
weit. Das bis dahin geltende HS 2017 wurde durch das HS 2022 ersetzt.

Die HS-Änderungen können sich unter anderem auswirken auf

  • die Präferenzkalkulation (durch die Änderung wird eine andere Ursprungsregel angewendet, das
    wäre allerdings falsch: Die bisherige Regel muss weiterhin verwendet werden.)
  • Warenlisten in zollrechtlichen Bewilligungen
  • die Gültigkeit bestehender verbindlicher Zolltarifauskünfte

Die WTO (World Trade Organization) hat ein Online-Werkzeug (HS-Tracker) zum Vergleich der unterschiedlichen HS-Versionen veröffentlicht. Damit können alle Versionen beliebig miteinander verglichen werden.

Warennummer / Neues Warenverzeichnis 2022

Warennummern sind das zentrale Ordnungsmerkmal im internationalen Handel und alle Jahre wieder zum 1. Januar eines Jahres ändern sich die Warennummern.

Für das Jahr 2022 ergibt sich eine sehr große Anzahl von Änderungen. Eine Vielzahl der Änderungen zum 01.01.2022 resultieren dabei aus den Anpassungen des Harmonisierten Systems durch die WZO (Weltzollorganisation). Auf Ihrer Website hat die WCO (World Customs Organization) die neue HS-Nomenklatur für 2022 veröffentlicht.

Das Statistische Bundesamt in Wiesbaden hat die Änderungen des Warenverzeichnisses für die Außenhandelsstatistik im Internet bekanntgegeben. Wieder einmal hat das Statistische Bundesamt auf Ihrer Internetseite das komplette statistische Warenverzeichnis in einer einzigen Datei kostenlos zum Download zur Verfügung gestellt.

Das Warenverzeichnis 2022 und die Änderungen zum 1. Januar 2022 sind in einer ausführlichen und praktischen Information mit Gegenüberstellungen der alten und der geänderten Warennummern als PDF-Fassung aufgeführt.

Es ergeben sich auch einige inhaltliche Änderungen der Warenbeschreibungen, so das Sie nicht nur die Warennummern vergleichen sollten. Es könnte nämlich durchaus sein, dass eine bisher genutzte Warennummern weiterhin bestehen bleibt, Ihr Ware jedoch aufgrund einer neuen Warenbeschreibung einer anderen Zolltarifnummer zuzuordnen ist.

ATLAS-Modul IMPOST für die Importabfertigung von Post- und Kuriersendungen

Seit 1. Juli 2021 sind alle Importsendungen, auch Kleinsendungen, beim Zoll anzumelden. Bis zu einem Wert von 150 Euro sind sie zollfrei, die frühere Freigrenze von 22 Euro zur Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer ist damit entfallen.

Am 15. Januar 2022 nun geht das neue, webbasierte ATLAS-Modul IMPOST (für die Importabfertigung von Post- und Kuriersendungen) an den Start. Dieses Modul ermöglicht es, elektronische Zollanmeldungen für Kleinsendungen bis 150 Euro an den Zoll zu übermitteln. Der Zoll informiert im Internet ausführlich darüber – folgen Sie einfach dem Link
ATLAS-IMPOST  – 

Warennummer / Neues Warenverzeichnis 2021

Warennummern sind das zentrale Ordnungsmerkmal im internationalen Handel und immer zum 1. Januar eines Jahres ändern sich die Warennummern.

Für das Jahr 2021 gibt es wenige Änderungen. Die Änderungen die es gibt betreffen oft Waren, die im Zusammenhang mit Covid-19 stehen. Das Statistische Bundesamt in Wiesbaden hat die Änderungen des Warenverzeichnisses für die Außenhandelsstatistik im Internet bekanntgegeben. Zum zweiten Mal hat das Statistische Bundesamt auf Ihrer Internetseite das komplette statistische Warenverzeichnis in einer einzigen Datei kostenlos zum Download zur Verfügung gestellt.

Das Warenverzeichnis 2021 und die Änderungen zum 1. Januar 2021 sind in einer ausführlichen und praktischen Information mit Gegenüberstellungen der alten und der geänderten Warennummern auf insgesamt 14 Seiten dargestellt.

Es ergeben sich auch einige inhaltliche Änderungen der Warenbeschreibungen, so das Sie nicht nur die Warennummern verglichen sollten.

Neues WTO-Tool “Rules of Origin Facilitator”

zur Recherche von Ursprungsregeln und Präferenzzöllen – 

Die World Trade Organization (WTO) hat im Oktober 2019 ein neues Tool bereitgestellt, mit dem Sie weltweit die Ursprungsregeln und Präferenzzölle recherchieren können.

Mit Hilfe des neuen Tools sollen die Vorteile von Freihandelsabkommen und Präferenzregelungen besser genutzt werden.

Mehr Informationen über den “Rules of Origin Facilitator” finden Sie auf der Internetseite der WTO.

Die Incoterms® 2020 | International Commercial Terms

Die Incoterms® 2020 regeln nicht Fragen hinsichtlich des Eigentumsüberganges, der Zahlungsabwicklung oder rechtlicher Folgen bei Vertragsstörungen.

Die Incoterms® 2020 regeln die wesentlichen Pflichten von Käufer und Verkäufer in Bezug auf den Gefahrenübergang, die Kosten und die Transportmodalitäten hinsichtlich des Transportrisikos, der Dokumentation des Transportes, der Verpackung und Versicherung sowie der Verzollung um damit das Risiko rechtlicher Missverständnisse zu vermindern.

Pünktlich zum Jahreswechsel sind die neuen Incoterms® 2020 – Regeln am 01.01.2020 in Kraft getreten.

Grundsätzlich gilt, dass auch die „alten“ Klauseln mit der neuen Fassung nicht ihre Gültigkeit verlieren. Insofern können auch die Incoterms®-Klauseln 2010 weiter verwendet werden. Es empfiehlt sich jedoch, perspektivisch auf die neuen Klauseln des Jahres 2020 umzusteigen.

Neue A1-Bescheinigung zur Entsendung von Arbeitnehmern ab 2020

Ab dem 1. Januar 2020 gelten bei der A1-Bescheinigung verschiedene Änderungen. Nach Absenden des Antrags wird direkt vom Entgeltabrechnungsprogramm ein Antragsnachweis erstellt welcher unbedingt mitzuführen ist.

Die Angaben “Beginn der Entsendung” und “Ende der Entsendung” sind im Antrag ab 01.01.2020 als verpflichtende Angaben vorgesehen. Dafür entfällt die Angabe, ob es sich um eine befristete Entsendung handelt. Die Angabe der Wohnanschrift des Arbeitnehmers im Antrag war bisher freiwillig. Da insbesondere von Drittstaatsangehörigen verlangt wird, dass sie einen rechtmäßigen Wohnsitz in einem der Mitgliedstaaten haben, werden die Angaben zum Wohnstaat künftig verpflichtend. 

Warennummer / Neues Warenverzeichnis 2020

Warennummern sind das zentrale Ordnungsmerkmal im internationalen Handel. Zum 1. Januar jeden Jahres ändern sich die Warennummern. Die Änderungen im Jahr 2020 betreffen die siebte und achte Stelle der Warennummer. Das Statistische Bundesamt in Wiesbaden hat jetzt die Änderungen des Warenverzeichnisses für die Außenhandelsstatistik im Internet bekanntgegeben. Zum ersten Mal hat das Statistische Bundesamt auf Ihrer Internetseite das komplette statistische Warenverzeichnis in einer einzigen Datei kostenlose zum Download zu Verfügung gestellt.

Das Warenverzeichnis 2020 und die Änderungen zum 1. Januar 2020 sind in einer ausführlichen und praktischen Information mit Gegenüberstellungen der alten und der geänderten Warennummern auf insgesamt 20 Seiten dargestellt.

Es ergeben sich auch einige inhaltliche Änderungen der Warenbeschreibungen, so das nicht nur die Warennummern verglichen werden sollten.